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Die Anerkennungspartnerschaft: arbeiten, während die Anerkennung läuft

Statt monatelang auf den Bescheid zu warten, reist die Fachkraft ein, arbeitet bereits und schließt die Anerkennung im Betrieb ab.

Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Aufenthaltstitel
§ 16d Abs. 3 AufenthG
Deutschkenntnisse
In der Regel mindestens A2
Dauer
Zunächst bis zu einem Jahr, verlängerbar

Das Prinzip

Arbeitgeber und Fachkraft verpflichten sich gemeinsam, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zu betreiben. Die Fachkraft muss dafür noch keinen Anerkennungsbescheid haben; es genügt ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss und eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.

Während des Verfahrens arbeitet die Fachkraft bereits im Betrieb, häufig in einer Tätigkeit unterhalb der späteren Fachkraftrolle. Nach Abschluss der Anerkennung wechselt sie in die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Arbeitsvertrag vor der Einreise
  • Eignung des Betriebs zur Qualifizierung, etwa durch Ausbildungsberechtigung oder Kooperation
  • Schriftliche Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft
  • Freistellung für Anpassungslehrgang oder Prüfungsvorbereitung
  • Antrag auf Anerkennung unverzüglich nach der Einreise

Das typische Beispiel: Pflege

Eine indische Pflegekraft mit B.Sc. Nursing reist im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft ein und arbeitet zunächst als Pflegehilfskraft. Parallel bereitet sie sich auf die Kenntnisprüfung vor oder absolviert einen Anpassungslehrgang. Nach bestandener Prüfung erhält sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Für die Klinik oder das Pflegeheim hat das zwei Vorteile: Die Fachkraft ist Monate früher im Haus, und sie lernt Abläufe, Dokumentation und Team schon während der Anerkennung kennen. Die Durchfallquote in der Kenntnisprüfung sinkt erfahrungsgemäß, wenn die Vorbereitung im Arbeitsalltag stattfindet.

Häufige Fragen

Welche Deutschkenntnisse sind nötig?

In der Regel mindestens A2. Für die spätere Anerkennung in der Pflege werden meist B2-Kenntnisse verlangt, die während der Partnerschaft erworben werden.

Was passiert, wenn die Anerkennung nicht gelingt?

Dann endet die Grundlage des Aufenthalts. Deshalb ist eine realistische Einschätzung vorab wichtig, und wir prüfen Unterlagen und Sprachstand vor der Auswahl.

Ist die Partnerschaft nur für die Pflege gedacht?

Nein, sie steht grundsätzlich für alle Berufe mit Anerkennungsverfahren offen. In der Praxis wird sie am häufigsten in Pflege und Handwerk genutzt.

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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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