- Antragsteller
- Arbeitgeber mit Vollmacht der Fachkraft
- Gebühr
- 411 Euro je Verfahren
- Zuständig
- Ausländerbehörde am Beschäftigungsort oder zentrale Stelle des Landes
Wie das Verfahren abläuft
Der Arbeitgeber schließt mit der zuständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung über das beschleunigte Verfahren und legt eine Vollmacht der Fachkraft vor. Die Behörde koordiniert anschließend die beteiligten Stellen: die Anerkennungsstelle, die Bundesagentur für Arbeit und am Ende die deutsche Auslandsvertretung in Indien.
Für die einzelnen Schritte gelten kurze Fristen. Die Anerkennungsstelle soll in der Regel innerhalb von zwei Monaten entscheiden, die Bundesagentur für Arbeit innerhalb einer Woche. Ist die Vorabzustimmung erteilt, soll die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen vergeben und in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen entscheiden.
Welche Unterlagen der Arbeitgeber braucht
In vielen Ländern gibt es inzwischen zentrale Ausländerbehörden für Fachkräfteeinwanderung, etwa das Landesamt für Einwanderung in Berlin oder die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Bayern. Wer zuständig ist, richtet sich nach dem Beschäftigungsort und sollte vor dem ersten Schritt geklärt werden.
- Vollmacht der Fachkraft für den Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur für Arbeit
- Qualifikationsnachweise der Fachkraft, übersetzt, mit Antrag auf Anerkennung
- Reisepasskopie und Lebenslauf
Wo Verfahren in der Praxis hängen
Die Fristen laufen erst, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die meisten Verzögerungen entstehen nicht bei den Behörden, sondern davor: unvollständige Übersetzungen, Zeugnisse ohne Fächerübersicht, ein Arbeitsvertrag, dessen Lohn unter dem ortsüblichen Niveau liegt. Eine Nachforderung kostet schnell vier bis sechs Wochen.
Wir bereiten deshalb das Dossier in Indien vollständig vor, bevor die Vereinbarung mit der Behörde geschlossen wird: Zeugnisse, Übersetzungen, Berufserfahrungsnachweise und Passdaten in einheitlicher Schreibweise.
Häufige Fragen
Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Die Gebühr der Ausländerbehörde beträgt 411 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Anerkennung, die Visumgebühr und Übersetzungskosten.
Kann die Fachkraft das Verfahren selbst beantragen?
Nein. Das beschleunigte Verfahren wird vom Arbeitgeber mit Vollmacht der Fachkraft betrieben. Ohne Arbeitgeber gibt es dieses Verfahren nicht.
Lohnt sich das Verfahren auch für eine einzelne Einstellung?
Ja. Die Gebühr ist im Verhältnis zur Zeitersparnis gering, und die festen Fristen machen den Arbeitsbeginn planbar.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.