- Kenntnisprüfung
- Mündlich-praktische Prüfung auf Niveau der deutschen Abschlussprüfung
- Anpassungslehrgang
- Lehrgang mit Theorie und Praxis, endet mit Abschlussgespräch
- Betrifft
- Reglementierte Berufe wie Pflege, Ärzte, Physiotherapie, MTL
Wann eine Ausgleichsmaßnahme nötig ist
Stellt die Anerkennungsbehörde wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung fest, muss die Fachkraft diese ausgleichen, bevor sie die Berufserlaubnis erhält. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wie Indien ist das in Gesundheitsberufen der Regelfall.
Welche Maßnahme möglich ist, regelt das jeweilige Berufsgesetz. In der Pflege und einigen anderen Gesundheitsberufen kommen beide in Frage; bei Ärzten ist es die Kenntnisprüfung. Ob die Fachkraft wählen kann oder die Behörde festlegt, hängt von Beruf und Land ab.
Die beiden Wege im Vergleich
Beide Wege lassen sich gut mit einer Anerkennungspartnerschaft verbinden: Die Fachkraft arbeitet bereits in unterstützender Funktion und absolviert die Maßnahme parallel.
- Kenntnisprüfung: kürzer in der Vorbereitung, aber eine echte Prüfung mit Risiko des Nichtbestehens
- Anpassungslehrgang: länger, mit begleitetem Lernen in Praxis und Theorie, endet mit einem Abschlussgespräch
- Kenntnisprüfung: geeignet für erfahrene Fachkräfte mit gutem Deutsch
- Anpassungslehrgang: geeignet, wenn Unterschiede groß sind oder die Fachkraft Zeit zum Ankommen braucht
Was Arbeitgeber tun können
Die wichtigste Unterstützung ist Zeit. Fachkräfte, die neben einem vollen Dienstplan für die Kenntnisprüfung lernen, fallen häufiger durch. Freistellung für Vorbereitungskurse, Praxisanleitung auf der Station und Probeprüfungen erhöhen die Erfolgsquote spürbar.
Bei Anpassungslehrgängen ist die Zusammenarbeit mit einer Schule oder einem Bildungsträger entscheidend, die die Lehrgänge anbieten dürfen. Viele Kliniken und Träger haben feste Partner; für kleinere Einrichtungen lohnt sich eine Kooperation mit anderen Häusern.
Häufige Fragen
Welche Maßnahme ist schneller?
In der Regel die Kenntnisprüfung, wenn die Fachkraft gut vorbereitet ist und sicher Deutsch spricht. Der Anpassungslehrgang dauert länger, ist aber planbarer.
Kann die Kenntnisprüfung wiederholt werden?
Ja, in begrenzter Zahl. Die genauen Regeln stehen in der jeweiligen Prüfungsverordnung.
Darf die Fachkraft während der Maßnahme arbeiten?
In unterstützender Funktion ja, etwa im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft. Eigenständig erst nach der Berufserlaubnis.
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