- Abschluss
- Im Herkunftsland staatlich anerkannt, mindestens zweijährige Ausbildung
- Erfahrung
- Mindestens zwei Jahre in den letzten fünf Jahren
- Arbeitgeber
- Gehalt über Schwelle oder Tarifbindung
Die Voraussetzungen
Die Fachkraft braucht einen Berufsabschluss, der im Herkunftsland staatlich anerkannt ist und eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren hat, oder einen Hochschulabschluss. Dazu kommen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf innerhalb der letzten fünf Jahre.
Auf Arbeitgeberseite gilt eine von zwei Bedingungen: Entweder liegt das Gehalt über einer jährlich festgelegten Schwelle, oder der Arbeitgeber ist tarifgebunden und zahlt nach Tarif. Die aktuelle Gehaltsschwelle veröffentlicht das Bundesinnenministerium jährlich.
Warum das für indische Bewerber besonders passt
Viele indische Facharbeiter haben einen ITI-Abschluss mit staatlichem NCVT- oder SCVT-Zertifikat und anschließend mehrere Jahre Praxis, oft in großen Industrieprojekten oder in den Golfstaaten. Eine volle deutsche Gleichwertigkeit erreichen solche Abschlüsse selten, weil Dauer und Theorieanteil abweichen. Die Erfahrungssäule umgeht genau dieses Problem.
Besonders geeignet sind nicht reglementierte Berufe: Schweißer, Elektriker, Anlagenmechaniker, Fliesenleger, Maler, Industriemechaniker. Für reglementierte Berufe wie die Pflege gilt die Erfahrungssäule nicht.
Was der Arbeitgeber prüfen sollte
Die Bundesagentur für Arbeit prüft auch hier die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen. Eine Anerkennung kann später freiwillig nachgeholt werden und erleichtert dann die Niederlassungserlaubnis.
- Ob der indische Abschluss staatlich ist — private Zertifikate reichen nicht
- Ob die Erfahrungsnachweise Tätigkeiten beschreiben und nicht nur Zeiträume
- Ob die Erfahrung im angestrebten Beruf liegt und nicht in einem verwandten
- Ob das Gehalt die aktuelle Schwelle erreicht oder ein Tarifvertrag greift
Häufige Fragen
Ist ein ITI-Abschluss ausreichend?
In vielen Fällen ja, sofern er staatlich ist, mindestens zwei Jahre dauerte und die Berufserfahrung im selben Beruf liegt. Einjährige Trades erfüllen die Dauer allein nicht.
Müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?
Für die Erfahrungssäule gibt es keine gesetzliche Pflicht zu Deutschkenntnissen. Für die Arbeit im Betrieb empfehlen wir dennoch mindestens A2.
Gilt die Erfahrungssäule für Pflegekräfte?
Nein. Pflege ist ein reglementierter Beruf, für den die Anerkennung Voraussetzung bleibt.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.