- Rechtsgrundlage
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Beschäftigungsverordnung (BeschV)
- Reform in Kraft
- Schrittweise ab November 2023, März 2024 und Juni 2024
- Vorrangprüfung
- Für Fachkräfte grundsätzlich entfallen
Die drei Säulen
Die Fachkräftesäule richtet sich an Menschen mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss. Hierher gehören die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG, die für akademische Fachkräfte nach § 18b und die Blaue Karte EU nach § 18g.
Die Erfahrungssäule öffnet den Weg für Menschen, deren Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt ist, die aber noch kein deutsches Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Entscheidend sind hier Berufserfahrung und ein Arbeitsvertrag mit ausreichendem Gehalt oder Tarifbindung des Arbeitgebers.
Die Potenzialsäule schließlich umfasst die Chancenkarte: Sie erlaubt die Einreise zur Arbeitssuche nach einem Punktesystem und ist für Arbeitgeber vor allem als Probe- und Kennenlernphase interessant.
Was sich für Arbeitgeber praktisch geändert hat
Früher durfte eine Fachkraft nur in dem Beruf arbeiten, für den sie qualifiziert war. Heute kann eine anerkannte Fachkraft grundsätzlich jede qualifizierte Beschäftigung ausüben, auch außerhalb ihres Ausbildungsberufs. Das macht die Einstellung flexibler, ersetzt aber nicht die Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar sind.
- Keine Vorrangprüfung mehr für Fachkräfte — es wird nicht geprüft, ob ein inländischer Bewerber verfügbar wäre
- Breitere Beschäftigungsmöglichkeit nach anerkannter Qualifikation
- Neue Wege ohne vorherige Anerkennung: Erfahrungssäule und Anerkennungspartnerschaft
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bleibt der schnellste Weg für den Arbeitgeber
Welcher Weg passt zu welchem Bewerber
Eine indische Pflegefachkraft mit GNM- oder B.Sc.-Nursing-Abschluss durchläuft in der Regel die Anerkennung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, häufig über eine Anerkennungspartnerschaft. Ein Schweißer mit ITI-Abschluss und mehrjähriger Praxis kommt oft über die Erfahrungssäule. Ein Softwareentwickler mit Hochschulabschluss und passendem Gehalt erhält meist die Blaue Karte EU.
Die Wahl der Säule bestimmt Dauer, Unterlagen und Kosten. Deshalb klären wir sie vor dem ersten Interview, nicht nach der Vertragsunterschrift.
Häufige Fragen
Gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch für Helfertätigkeiten?
Nur sehr eingeschränkt. Die Säulen setzen eine Qualifikation voraus. Für reine Helfertätigkeiten ohne Berufsabschluss gibt es für indische Staatsangehörige in der Regel keinen Arbeitsmarktzugang.
Muss ein Arbeitgeber nachweisen, dass er keinen deutschen Bewerber findet?
Nein. Die Vorrangprüfung ist für Fachkräfte grundsätzlich entfallen. Geprüft wird aber weiterhin, ob Lohn und Arbeitsbedingungen vergleichbar sind.
Welche Säule ist die schnellste?
Das hängt vom Bewerber ab. Für den Arbeitgeber ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG der planbarste Weg, unabhängig von der Säule.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.