- Antragsteller
- Arbeitgeber, direkt bei der Bundesagentur
- Geprüft wird
- Arbeitsbedingungen, Lohn, Qualifikation
- Wirkung
- Verkürzt das spätere Visumverfahren
Bedeutung
Normalerweise fragt die Auslandsvertretung im Visumverfahren bei der Bundesagentur an, ob sie der Beschäftigung zustimmt. Mit der Vorabzustimmung erledigt der Arbeitgeber diesen Schritt vorher selbst. Die Bundesagentur prüft dieselben Punkte — Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen, Lohnhöhe, Qualifikation — und erteilt die Zustimmung vorab.
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren ist die Vorabzustimmung ein fester Bestandteil; die Ausländerbehörde holt sie ein.
Wann sie sinnvoll ist
Grundlage ist die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit konkreter Tätigkeitsbeschreibung und Lohnangaben.
- Wenn der Arbeitgeber das Visumverfahren planbarer machen will
- Wenn kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren genutzt wird
- Wenn Unklarheiten zum Lohn oder zur Tätigkeit früh ausgeräumt werden sollen
Was sie nicht ersetzt
Die Vorabzustimmung ersetzt weder die Anerkennung noch das Visum. Sie betrifft nur die arbeitsmarktrechtliche Prüfung. Ist die Qualifikation noch nicht anerkannt oder fehlen Unterlagen für das Visum, verzögert sich das Verfahren trotzdem.
Typische Situation
Ein Handwerksbetrieb hat einen Schweißer ausgewählt, die Unterlagen sind vollständig, und der Visumtermin in Indien steht in einigen Wochen an. Der Betrieb beantragt die Vorabzustimmung direkt bei der Bundesagentur. Beim Visumtermin liegt sie bereits vor, und die Auslandsvertretung muss keine Anfrage mehr stellen. So wird die Wartezeit nach dem Termin deutlich kürzer.
Häufige Fragen
Wer beantragt die Vorabzustimmung?
Der Arbeitgeber, direkt bei der Bundesagentur für Arbeit, oder im beschleunigten Verfahren die Ausländerbehörde.
Ersetzt die Vorabzustimmung das Visum?
Nein, sie betrifft nur die Zustimmung zur Beschäftigung. Das Visum wird weiterhin bei der Auslandsvertretung beantragt.
Wie lange ist die Vorabzustimmung gültig?
Sie ist befristet; das Visum sollte innerhalb der angegebenen Frist beantragt werden.
Weiterlesen
Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.