- Zweck
- Nachweis des Lebensunterhalts
- Typische Fälle
- Chancenkarte, Studium, Sprachkurs, Arbeitsplatzsuche
- Betrag
- Wird jährlich festgelegt, monatliche Auszahlung
Bedeutung
Ein Sperrkonto ist ein Konto bei einer Bank oder einem Anbieter, auf das ein festgelegter Betrag eingezahlt wird. Nach der Einreise kann davon monatlich nur ein bestimmter Teil abgehoben werden. So weist der Antragsteller nach, dass er seinen Lebensunterhalt für eine gewisse Zeit sichern kann.
Den erforderlichen Betrag legen die Behörden jährlich fest; er orientiert sich an den Sätzen für Studierende.
Wann es gebraucht wird
Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und ausreichendem Gehalt ist der Lebensunterhalt durch das Gehalt gesichert. Ein Sperrkonto ist dann nicht nötig.
- Chancenkarte zur Arbeitssuche
- Studium oder studienvorbereitende Sprachkurse
- Manche Formen der Anpassungsqualifizierung ohne ausreichende Vergütung
- Visum zur Arbeitsplatzsuche
Bedeutung für Arbeitgeber
Bei Auszubildenden kann die Frage auftauchen, ob die Ausbildungsvergütung den Lebensunterhalt deckt. Reicht sie nicht, kann der Betrieb mit Unterkunft oder Zuschüssen helfen. Eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto sind weitere Wege. Bei Bewerbern mit Chancenkarte muss das Sperrkonto vom Bewerber kommen; der Arbeitgeber ist daran nicht beteiligt.
Verpflichtungserklärung als Alternative
Statt eines Sperrkontos kann in manchen Fällen eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, mit der eine Person oder ein Unternehmen in Deutschland zusichert, für den Lebensunterhalt aufzukommen. Das ist eine weitreichende Verpflichtung und sollte gut überlegt sein. Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag ist beides in der Regel nicht nötig.
Häufige Fragen
Brauchen Fachkräfte mit Arbeitsvertrag ein Sperrkonto?
In der Regel nicht, wenn das Gehalt den Lebensunterhalt sichert.
Wie hoch ist der Betrag?
Er wird jährlich festgelegt. Den aktuellen Wert nennt das Auswärtige Amt.
Wann brauchen Azubis ein Sperrkonto?
Nur wenn die Vergütung mit weiteren Leistungen den Lebensunterhalt nicht deckt.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.