- Aussteller
- Vermieter oder Wohnungsgeber
- Zweck
- Pflichtnachweis für die Anmeldung beim Bürgeramt
- Frist der Anmeldung
- Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
Bedeutung
Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Dafür braucht es eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung überlässt: der Vermieter, bei Untermiete der Hauptmieter, bei Werkswohnungen der Arbeitgeber.
Für ausländische Fachkräfte ist die Anmeldung der erste Behördenschritt nach der Ankunft. An ihr hängen der Termin bei der Ausländerbehörde, die Steuer-Identifikationsnummer und meist auch das Bankkonto.
Wenn der Arbeitgeber Wohnraum stellt
Manche Kurzzeitunterkünfte stellen keine Wohnungsgeberbestätigung aus. Dann ist keine Anmeldung möglich — ein Problem, das vor der Buchung geklärt werden muss.
- Bei Werkswohnungen stellt der Arbeitgeber die Bestätigung selbst aus
- Bei angemieteten Wohnungen mit Untermiete stellt der Arbeitgeber als Hauptmieter aus, sofern Untervermietung erlaubt ist
- Bei möblierten Zwischenlösungen vorher prüfen, ob der Anbieter Bestätigungen ausstellt
Typischer Fehler
Ein Hotel oder eine Ferienwohnung für die ersten Wochen klingt praktisch, verhindert aber oft die Anmeldung. Die Folge: kein Termin bei der Ausländerbehörde, keine Steuer-ID, kein Konto, keine Gehaltszahlung. Deshalb gehört die Bestätigung schon vor der Einreise auf die Checkliste.
Wenn der Arbeitgeber vermietet
Stellt der Arbeitgeber eine Werkswohnung oder vermietet eine angemietete Wohnung unter, ist er Wohnungsgeber. Die Bestätigung kann dann bereits vor der Einreise vorbereitet werden, sodass die Anmeldung am ersten oder zweiten Tag möglich ist.
Häufige Fragen
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Der Wohnungsgeber, also Vermieter, Hauptmieter bei Untermiete oder Arbeitgeber bei Werkswohnungen.
Reicht ein Hotel für die Anmeldung?
In der Regel nicht für eine dauerhafte Anmeldung. Vorher klären, ob eine Bestätigung ausgestellt wird.
Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.
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