- Westbalkanregelung
- Sechs Herkunftsländer, auch ohne Qualifikation, mit Jahreskontingent
- Indien
- Kein Kontingent, aber Fachkraftqualifikation erforderlich
- Gemeinsam
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Was die Westbalkanregelung ist
Die Westbalkanregelung erlaubt Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien eine Beschäftigung in Deutschland, ohne dass eine berufliche Qualifikation nachgewiesen werden muss. Die Zahl der Zustimmungen ist auf ein Jahreskontingent begrenzt.
Für Arbeitgeber, die Helfertätigkeiten besetzen wollen — Lager, Bau, Reinigung, Gastronomie —, ist das einer der wenigen legalen Wege für Drittstaatsangehörige. Die Kehrseite: Das Kontingent wird schnell ausgeschöpft, und die Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen sind teils lang.
Der direkte Vergleich
- Helfertätigkeiten: nur über die Westbalkanregelung, nicht über Indien
- Fachkrafttätigkeiten: aus Indien ohne Kontingent; über den Westbalkan ebenfalls über die regulären Fachkraftwege möglich
- Planbarkeit: Indien über das beschleunigte Fachkräfteverfahren mit festen Fristen; Westbalkan abhängig von Kontingent und Terminen
- Bewerberpool: Indien deutlich größer, besonders in Technik und Pflege
- Nähe: Westbalkan räumlich näher, Heimreisen einfacher
Welcher Weg wofür
Für einfache Tätigkeiten ohne Qualifikation bleibt nur die Westbalkanregelung oder ein EU-Arbeitsmarkt. Für Fachkräfte — Schweißer, Elektriker, Pflegefachkräfte, Mechatroniker — spricht viel für Indien: kein Kontingent, großer Bewerberpool, planbares Verfahren.
Viele Betriebe kombinieren beides: Helferstellen über andere Wege, Fachkraftstellen über Indien. Wir vermitteln ausschließlich Fachkräfte und Auszubildende aus Indien und sagen offen, wenn eine Stelle über unseren Weg nicht besetzbar ist.
Häufige Fragen
Gibt es für Indien eine Regelung wie die Westbalkanregelung?
Nein. Für indische Staatsangehörige gibt es keinen Arbeitsmarktzugang für Helfertätigkeiten ohne Qualifikation.
Wie groß ist das Westbalkan-Kontingent?
Das Kontingent wird von der Bundesregierung festgelegt; aktuelle Angaben veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit.
Was ist für Fachkräfte schneller?
In der Regel der Weg über das beschleunigte Fachkräfteverfahren, weil dort feste Fristen gelten und kein Kontingent greift.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.