- Für das Visum
- Nachweis einer Krankenversicherung bis zum Arbeitsbeginn
- Ab Arbeitsbeginn
- Gesetzliche Krankenversicherung, meist Pflicht
- Familie
- Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse möglich
Vor dem Arbeitsbeginn
Für das Visum muss die Fachkraft eine Krankenversicherung für die Zeit von der Einreise bis zum Beginn der Beschäftigung nachweisen. Meist genügt eine Reise- oder Incoming-Krankenversicherung für die ersten Tage oder Wochen. Sie sollte nahtlos bis zum ersten Arbeitstag reichen.
Wir empfehlen, den Arbeitsbeginn wenige Tage nach der Einreise zu legen. So ist die Zeit ohne gesetzliche Versicherung kurz und die Fachkraft hat dennoch Gelegenheit, sich einzurichten.
Ab dem ersten Arbeitstag
Mit Beginn der Beschäftigung ist die Fachkraft in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Fachkraft wählt eine Krankenkasse, der Arbeitgeber meldet sie an. Beiträge werden wie bei allen Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Krankenkasse vor dem ersten Arbeitstag wählen
- Mitgliedsbescheinigung an die Personalabteilung
- Anmeldung durch den Arbeitgeber
- Elektronische Gesundheitskarte folgt per Post
Familie und Besonderheiten
Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert werden. Das ist für den Familiennachzug ein wichtiger Punkt, weil die Krankenversicherung aller Familienmitglieder Voraussetzung ist.
Für Fachkräfte mit Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze — etwa einige Inhaber der Blauen Karte — ist eine private Versicherung möglich. Für Familien ist die gesetzliche Versicherung wegen der Familienversicherung meist günstiger.
Häufige Fragen
Welche Versicherung braucht die Fachkraft für das Visum?
Eine Krankenversicherung, die die Zeit von der Einreise bis zum Arbeitsbeginn abdeckt. Danach greift in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung.
Wer meldet die Fachkraft bei der Krankenkasse an?
Der Arbeitgeber, nachdem die Fachkraft eine Kasse gewählt hat.
Sind Ehepartner und Kinder mitversichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung ja, über die beitragsfreie Familienversicherung, sofern sie kein eigenes Einkommen über der Grenze haben.
Weiterlesen
Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.