- Grundsatz
- Wechsel mit Ausländerbehörde abstimmen
- Blaue Karte
- In den ersten zwölf Monaten Mitteilungspflicht
- Rückzahlungsklauseln
- Nur in engen Grenzen zulässig
Die rechtliche Lage
Der Aufenthaltstitel einer Fachkraft ist mit Angaben zur Beschäftigung verbunden. Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ist möglich, muss aber vorher mit der Ausländerbehörde abgestimmt werden; je nach Titel ist eine Erlaubnis oder eine Mitteilung nötig, und gegebenenfalls prüft die Bundesagentur den neuen Arbeitsplatz. Bei der Blauen Karte genügt in den ersten zwölf Monaten eine Mitteilung an die Ausländerbehörde.
Verliert eine Fachkraft ihren Arbeitsplatz, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland eine neue Stelle suchen. Der alte Arbeitgeber muss das Ende der Beschäftigung der Ausländerbehörde mitteilen, wenn die Beschäftigung vorzeitig endet.
Rückzahlungsklauseln
Manche Arbeitgeber wollen ihre Rekrutierungskosten absichern, wenn die Fachkraft früh wechselt. Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten sind arbeitsrechtlich nur in engen Grenzen zulässig: Die Fortbildung muss der Fachkraft einen eigenen Vorteil bringen, die Bindungsdauer angemessen sein und der Betrag gestaffelt sinken. Die Kosten der Anwerbung selbst lassen sich nach den Grundsätzen fairer Rekrutierung nicht auf die Fachkraft abwälzen.
Wir empfehlen, Bindung über Bedingungen zu schaffen, nicht über Schulden. Verschuldete Fachkräfte wechseln nicht seltener, sie wechseln unglücklicher.
Warum Fachkräfte wechseln
Die meisten dieser Gründe lassen sich früh erkennen und beeinflussen. Regelmäßige Gespräche in den ersten zwölf Monaten sind der wirksamste Schutz gegen Wechsel.
- Höheres Gehalt in einer Großstadt — oft nur scheinbar, wenn die Miete eingerechnet wird
- Isolation in einem kleinen Ort ohne Community
- Ungelöste Probleme mit Wohnung, Team oder Vorgesetzten
- Familie, die nicht nachziehen kann
- Fehlende Perspektive auf Weiterbildung oder Verantwortung
Häufige Fragen
Darf eine indische Fachkraft einfach kündigen und wechseln?
Kündigen ja, wie jeder Arbeitnehmer. Der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber muss mit der Ausländerbehörde abgestimmt werden.
Kann ich die Rekrutierungskosten zurückverlangen?
Anwerbekosten nicht. Für Fortbildungskosten sind Rückzahlungsklauseln nur in engen Grenzen zulässig.
Muss ich die Ausländerbehörde informieren, wenn die Fachkraft geht?
Bei vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung besteht eine Mitteilungspflicht des Arbeitgebers.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.