- Einfache Unterhaltsreinigung
- Helfertätigkeit, kein Fachkraftzugang
- Fachkraftberuf
- Gebäudereiniger/-in, Handwerk
- Lohn
- Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung
Klare Grenzen
Reinigungsunternehmen fragen häufig nach Reinigungskräften aus Indien. Die einfache Unterhaltsreinigung ist jedoch eine Helfertätigkeit, für die Staatsangehörige aus Indien keinen regulären Arbeitsmarktzugang haben. Das gilt auch dann, wenn ein Bewerber in Indien oder den Golfstaaten jahrelang als Cleaner gearbeitet hat.
Zugänglich ist der Handwerksberuf Gebäudereiniger mit seinen Fachtätigkeiten: Glas- und Fassadenreinigung, Grundreinigung und Beschichtung, Reinraum- und Krankenhausreinigung, Maschinen- und Chemikalieneinsatz, Objektleitung.
Wege, die funktionieren
Die Ausbildung ist der zuverlässigste Weg. Das Gebäudereiniger-Handwerk hat großen Nachwuchsmangel, und Azubis aus Indien werden von vielen Innungsbetrieben gezielt gesucht.
- Duale Ausbildung zum Gebäudereiniger nach § 16a
- Fachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation in Facility Management und Praxis über die Erfahrungssäule
- Vorarbeiter und Objektleiter mit Ausbildung und Führungserfahrung
Lohn und Bedingungen
In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und für Fachtätigkeiten nochmals höher ist. Die Bundesagentur prüft, ob die vertragliche Vergütung dem Tarif entspricht.
Geteilte Dienste am frühen Morgen und späten Abend sind in der Branche üblich. Unterkunft und Mobilität müssen dazu passen, sonst sind die Arbeitszeiten für neu Angekommene kaum zu bewältigen.
Häufige Fragen
Können wir Reinigungshelfer aus Indien einstellen?
Nein, für einfache Reinigungstätigkeiten gibt es keinen regulären Zugang. Möglich sind die Ausbildung zum Gebäudereiniger und qualifizierte Fachrollen.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Gebäudereiniger?
Drei Jahre, mit Berufsschule und Betrieb. Danach steht ein deutscher Gesellenabschluss.
Gilt der Branchenmindestlohn auch für Auszubildende?
Für Azubis gilt die Ausbildungsvergütung nach Tarif oder die gesetzliche Mindestvergütung, nicht der Branchenmindestlohn.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.