- Eigene Rekrutierung
- Möglich, aber hoher Aufwand vor Ort
- Vermittler
- Auswahl, Prüfung, Unterlagen, Begleitung
- Rechtlich
- Gewerbliche Vermittlung in Indien braucht eine Lizenz
Selbst rekrutieren
Für große Unternehmen mit eigener Präsenz in Indien kann das funktionieren. Für den Mittelstand ist der Aufwand meist unterschätzt: Echtheitsprüfung von Zeugnissen, Organisation von Tests und Sprachkursen und die indische Bürokratie kosten Monate.
- Stellenanzeigen auf indischen Portalen oder über eigene Netzwerke
- Eigene Auswahl, Praxistests vor Ort oder per Video
- Unterlagenprüfung, Sprachkurs, Anerkennung und Visum selbst organisieren
- Keine Vermittlungsgebühr, aber viel interne Zeit
Mit einem Vermittler
Wichtig ist die Wahl eines lizenzierten, fairen Vermittlers. In Indien braucht gewerbliche Vermittlung ins Ausland eine Registrierung nach dem Emigration Act.
- Vorauswahl und Praxistests in Indien
- Prüfung der Unterlagen auf Echtheit und Vollständigkeit
- Organisation von Sprachkurs, Dokumenten und Apostille
- Begleitung im Verfahren und nach der Ankunft
- Vermittlungsgebühr, aber Bewerber zahlen nichts
Wann welcher Weg passt
Wer einzelne, hochqualifizierte Profile sucht, etwa IT-Fachkräfte, und eigene Kontakte hat, kann selbst rekrutieren. Wer Gruppen von Facharbeitern oder Pflegekräften braucht, die getestet, sprachlich vorbereitet und mit vollständigen Unterlagen ankommen sollen, fährt mit einem Vermittler meist schneller und sicherer.
Daneben gibt es staatliche Programme wie Triple Win in der Pflege, die für bestimmte Länder und Berufe eine dritte Option sind.
Häufige Fragen
Darf ein deutscher Arbeitgeber selbst in Indien rekrutieren?
Ja, für eigene Stellen. Gewerbliche Vermittlung für Dritte braucht in Indien eine Lizenz.
Was kostet ein Vermittler?
Eine Vermittlungsgebühr pro Fachkraft. Seriöse Vermittler nehmen von Bewerbern kein Geld.
Gibt es staatliche Alternativen?
Für Pflegekräfte etwa das Programm Triple Win der Bundesagentur und der GIZ.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.