- Leser
- Bundesagentur, Ausländerbehörde, Bewerber
- Kern
- Konkrete Tätigkeiten statt Berufsbezeichnung
- Sprache
- Deutsch für Behörden, Englisch für Bewerber
Was in die Beschreibung gehört
- Konkrete Aufgaben mit Verben: einrichten, programmieren, prüfen, montieren, dokumentieren
- Maschinen, Verfahren, Werkstoffe oder Systeme, mit denen gearbeitet wird
- Verantwortung: allein, im Team, mit Führungsaufgaben
- Erforderliche Qualifikation und Berufserfahrung
- Arbeitszeit, Schichtmodell, Einsatzorte
- Bruttolohn, Zuschläge, Tarif
Was vermieden werden sollte
Eine Beschreibung, die eine Fachkraftrolle behauptet, die es im Alltag nicht gibt, ist ein Risiko: bei der Prüfung und später, wenn die Fachkraft ganz andere Arbeit vorfindet.
- Nur die Berufsbezeichnung ohne Tätigkeiten — »Lagermitarbeiter« sagt nichts
- Tätigkeiten, die überwiegend Helferarbeit sind, unter einer Fachkraftbezeichnung
- Pauschale Lohnangaben wie »nach Vereinbarung«
- Anforderungen, die im Alltag keine Rolle spielen, nur um die Stelle aufzuwerten
Zwei Fassungen, ein Inhalt
Für die Behörden wird die Beschreibung auf Deutsch in die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis übernommen. Für Bewerber in Indien ist eine englische Fassung sinnvoll, ergänzt um Informationen zu Ort, Wohnen, Wetter und Arbeitszeiten. Beide Fassungen müssen dasselbe beschreiben.
Gute Beschreibungen sind auch das beste Auswahlinstrument: Bewerber, die die Tätigkeiten konkret nachvollziehen können, erkennen selbst, ob sie passen.
Beispiel
Statt »Lagermitarbeiter« steht in einer guten Beschreibung: Wareneingang prüfen und im Lagerverwaltungssystem buchen, Bestände verwalten, Versand disponieren, Inventuren durchführen, Stapler bedienen. Das zeigt sofort eine Fachkraftrolle.
Häufige Fragen
Warum reicht die Berufsbezeichnung nicht?
Weil die Bundesagentur prüft, ob die Tätigkeit eine Fachkrafttätigkeit ist. Das zeigt nur die Beschreibung der Aufgaben.
Muss der Lohn genau angegeben werden?
Ja, als Bruttolohn mit Zuschlägen und gegebenenfalls Tarif.
Braucht es eine englische Fassung?
Für Bewerber in Indien ist sie sehr hilfreich, solange sie inhaltlich mit der deutschen übereinstimmt.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.