- Wirkung
- Weniger Abbrüche in den ersten Monaten
- Aufwand
- Einige Stunden pro Woche am Anfang
- Wichtig
- Pate ist nicht der direkte Vorgesetzte
Wer Pate wird
Der Pate soll die Person sein, der man auch Fragen stellt, die man dem Chef nicht stellen würde: über Geld, Ärger mit Kollegen, Heimweh.
- Ein erfahrener Kollege aus dem Team, nicht der direkte Vorgesetzte
- Jemand, der freiwillig mitmacht und Geduld hat
- Idealerweise mit etwas Englisch oder Erfahrung mit ausländischen Kollegen
- Ein Kollege mit ähnlichen Arbeitszeiten, damit Zeit füreinander bleibt
Aufgaben des Paten
- Begleitung in der ersten Arbeitswoche
- Erklären von Abläufen, Fachbegriffen und ungeschriebenen Regeln
- Ansprechpartner für Alltagsfragen: Bank, Arzt, Einkauf, Fahrkarten
- Einbindung in Pausen und gelegentliche gemeinsame Aktivitäten
- Rückmeldung an die verantwortliche Person, wenn Probleme entstehen
Rahmen und Grenzen
Paten, die ihre Aufgabe neben vollem Pensum erledigen sollen, geben nach wenigen Wochen auf. Das Zeitkontingent ist deshalb kein Extra, sondern Voraussetzung.
- Zeitkontingent im Dienstplan, besonders in den ersten Wochen
- Klare Abgrenzung: Der Pate ist kein Übersetzer für Behörden und keine Rechtsberatung
- Regelmäßiger Austausch zwischen Pate und Verantwortlichem
- Anerkennung für die Paten, etwa ein kleiner Bonus oder Weiterbildung
- Ende der formalen Patenschaft nach etwa sechs Monaten, gemeinsam vereinbart
Paten aus der ersten Gruppe
Hat ein Betrieb bereits Fachkräfte aus Indien, eignen sich diese oft als Co-Paten für neue Kollegen. Sie kennen die Fragen der ersten Monate aus eigener Erfahrung.
Häufige Fragen
Warum nicht der Vorgesetzte als Pate?
Weil neue Kollegen dem Vorgesetzten viele Fragen nicht stellen. Der Pate soll niedrigschwellig ansprechbar sein.
Wie lange dauert eine Patenschaft?
Formal meist etwa sechs Monate; oft wird daraus eine dauerhafte Kollegenbeziehung.
Was kostet ein Patenprogramm?
Vor allem Zeit des Paten. Im Verhältnis zu den Kosten eines Abbruchs ist das gering.
Weiterlesen
Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.